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De-minimis
Förderprogramm 2011
Wir unterstützt Sie gerne bei der kompletten Antragsabwicklung.
Sie möchten das Förderprogramm in Anspruch nehmen?
Wir sind der richtige Ansprechpartner rund um das Thema De-Minimis. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragerstellung behilflich und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, welche förderungsfähigen Maßnahmen Sie über Ihren DAF Vertragspartner im Anspruch nehmen können.
Kurze Information über das De-Minimis Förderprogramm:
Im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
- je Fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- je Personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-Minimis erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen) Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (Motorfahrzeuge) mindestens 12 t betragen muss. Die Fahrzeuge müssen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sein. Der Förderungsbetrag ist auf 33.000 Euro begrenzt.
Die Nachweispflicht der Haltereigenschaft wird durch folgende Unterlagen (in Kopie) berücksichtigt und anerkannt:
- Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde -oder-
- Fahrzeugaufstellung des KraftfahrzeugHaftpflichtversicherers -oder-
- Bescheid über die Kraftfahrzeugsteuer -oder-
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt)
Anträge zur Förderperiode 2011 können ab dem 01.11.2010 und bis zum 31.03.2011 gestellt werden. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr.
Nutzen Sie unsere Informationsbroschüre und das Know How Ihres DAF Vertragpartner um den kompletten Förderbetrag auszuschöpfen.
Hier ein Auszug unserer förderungsfähigen DAF Ausrüstungsprodukte für Ihren LKW. |
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